Wohngebäude Neubau
GEG-NACHWEIS
GEBÄUDEENERGIEGESETZ GEG
Das Gebäudeenergiegesetz GEG regelt ab sofort alle Belange des energiesparenden Bauens. Seit der ersten Energieeinsparverordnung (EnEV 2002) haben sich die energetischen Anforderungen schrittweise verschärft. Die EU-Gebäuderichtlinie fordert, dass die Mitgliedsstaaten ab 2021 nur noch Niedrigst- oder Null-Energie-Neubauten erlauben.
Wir bedienen hierzu Bauherren, Architekten und Bauträger/Bauunternehmen, die einen Neubau planen, da die Anforderungen der jeweils geltenden Fassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) nachzuweisen sind.
Der sog. GEG-Nachweis ist Bestandteil des Bauantrags und ist auf jeden Fall der Baubehörde vor Baubeginnvorzulegen. Es ist nachzuweisen, dass die angestrebte Baumaßnahme dem gesetzlich geforderten Mindeststandard (früher Wärmeschutznachweis) entspricht. Diesen Nachweis führt unser Büro durch.
Maßgeblich für die Mindestanforderungen sind:
- die wärmetechn. Qualität der Gebäudehülle und
- die Effizienz der haustechn. Anlagen, wie Heizung, Warmwasser, Lüftung.
Interessant: Wird nur der Mindeststandard erfüllt, ist keine KfW-Förderung möglich. Daher lohnt es sich „besser“ zu bauen – wir zeigen Ihnen wie !
KFW UND BAFA-FÖRDERUNG
FÖRDERUNGEN
Änderungen Förderungen seit 15.08.2022
BEG – BUNDESFÖRDERUNG ENERGIEEFFIZIENTE GEBÄUDE
Die Förderung für den Neubau und die Bestandssanierung wurde zum 01.01.2021 für Wohn- und Nichtwohngebäude im BEG zusammengefasst.
Für die verschiedenen Gebäudetypen gibt es unterschiedliche Förderungen, aber auch unterschiedliche Möglichkeiten der Förderung. Kredite mit Tilgungszuschuss werden durch die KfW zusammen mit Ihrer Hausbank bedient, reine Zuschüsse durch das BAFA.
Die Antragstellung können Sie über uns abwickeln. Für diese sog. „Baubegleitung“ beträgt unser übliches Honorar 10% des für Sie später ausbezahlten Zuschusses, mindestens jedoch 720 € incl. MwSt. Von diesem Betrag erhalten Sie wiederum 50% über die KfW bzw. BAFA gefördert.
Der aktuelle Stand der Förderung ist ab 15.08.2022 wie folgt:
1. Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden
Hier gibt es nur noch den KfW Effizienzstandard 40 NH. Hierbei handelt es sich um ein Gebäude mit 15% geringerem Primärenergiebedarf als der Mindeststandard nach GEG.
Die Förderung ist nur als Kreditvariante möglich. Bei Wohngebäuden beträgt die maximale Kreditsumme 150.000 € pro Wohneinheit, bei Nichtwohngebäuden max. 2.000 € pro m² Nettogrundfläche. Hiervon erhalten Sie 5% Tilgungszuschuss und ein zinsvergünstigtes Darlehen. Die aktuellen Konditionen finden Sie unter www.kfw.de
2. Energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden
Dies Gebäude können Sie auf verschiedene Art und Weise sanieren und sich hierbei attraktive Fördermittel sichern.
Wohn- und Nichtwohngebäude werden hier gleich behandelt, lediglich die Bemessungsgrenzen als Zuschussobergrenze werden unterschiedlich berechnet.
A) DIE KLEINSTE MÖGLICHKEIT BILDEN DIE SOGENANNTEN EINZELMASSNAHMEN.
Hier liegt die Bemessungsgrenze bei 60.000 € pro Wohneinheit und je Kalenderjahr. Man kann also jedes Jahr für 60.000 € sanieren und sich immer wieder fördern lassen. Einzelmaßnahmen werden nicht von der KfW finanziert, sondern nur vom BAFA mit direkten Zuschussbeträgen gefördert. Die unterschiedlichen Fördersätze können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen:
B) SANIERUNG IN SCHRITTEN
Wenn Sie eine schrittweise Sanierung Ihres Gebäudes über mehrere Jahre planen, so sollten Sie vorher einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen. Dieser wird sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude mit 80% Zuschuss gefördert (nähere Infos hierzu auf der Homepage des Bafas unter: SFP für Wohngebäude und Modul II für Nichtwohngebäude.
Der Vorteil des Sanierungsfahrplanes sind 5% Bonus bei verschiedenen Förderprodukten.
C) SANIERUNG ZUM EFFIZIENZGEBÄUDE
Wenn Sie Ihr Gebäude gleich richtig „in einem Zug“ zum Effizienzgebäude sanieren wollen, kann dies über die KfW zinsgünstig finanziert werden und gleichzeitig mit einem Tilgungszuschuss gefördert werden.
Hierbei können Sie verschiedene Effizienzstufen von 85 bis 40 EE erreichen, die je kleiner die Zahl immer weniger Energie verbrauchen und immer höhere Förderquoten erreichen (siehe nachfolgende Tabelle)
Die EE-Klasse bedeutet hierbei, dass das Gebäude nach der Sanierung überwiegend regenerativ versorgt wird.
ÜBERSICHT DER ENERGETISCHEN BERECHNUNGEN
DIN 18599
Die DIN 18599 liefert die Grundlagen zur gesamtenergetischen Bewertung von Gebäuden. Alle Gebäudearten,- größen und Nutzungen können damit abgebildet werden. Ebenso alle haustechnischen Anlagen, sämtliche Heizkesselarten, Lüftungsanlagen, Blockheizkraftwerke, Wärmepumpen, Solaranlagen und auch die verschiedenen Beleuchtungstechniken.
BHKW
Blockheizkraftwerke oder auch Kraftwärmekopplungsanlagen ermöglichen die gelichzeitige Produktion von Strom und Wärme. Ihr Einsatz ist in vielen Fällen sinnvoll, jedoch kann die Entscheidung über die optimale Größe und Leistung einer solchen Anlage nur durch eine Simulationsrechnung erfolgen, welche auf die individuellen Bedürfnisse des zukünftigen Nutzers abgestimmt ist.
WÄRMEPUMPEN
Wärmepumpen können zur Beheizung und Kühlung von Gebäuden eingesetzt werden. Sie wandeln meist mit Hilfe von Strom in der Umwelt vorhandene Wärme in nutzbare Wärme in Gebäuden um. Als Wärmequelle dienen die Luft, Erdreich und Wasser. Auch hier ist, wie beim BHKW, eine individuelle Auslegung erforderlich um eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu erhalten.
SOLARTHERMIE
Eine solarthermische Anlage kann die o. g. Anlagenkonzepte unterstützen in diese in Zeiten solarer Einstrahlung die Wärmeversorgung übernehmen. Dies kann nur für die Warmwasserbereitung sinnvoll sein aber auch zur Heizungsunterstützung. Auch hier hängt die Anlagenauslegung vom Einzelfall ab und muss individuell berechnet werden.
ÜBERSICHT DER BAUPHYSIKALISCHEN BERECHNUNGEN
NAHWÄRMENETZE
Nahwärmenetze stellen einen Sonderfall der Wärmeversorgung dar. Hierbei wird eine Gruppe von Gebäuden (Reihenhauszeile, Neubaugebiet, Stadtteil, etc.) durch ein Leitungsnetz verbunden, in dem in einem zentralen Heiz- oder Heizkraftwerk erzeugte Wärme verteilt und den einzelnen Nutzungseinheiten zur Verfügung gestellt wird. Die hierbei entstehenden Netzverluste entscheiden über Sinnhaftigkeit eines solchen Systems.
WÄRMEBRÜCKEN
Wärmebrücken sind Einzelstellen an Gebäuden in denen aus den unterschiedlichsten Gründen mehr Wärme abfließt als an den benachbarten Bereichen. Es kommt zu erhöhten Energieverlusten, Abkühlung auf der Innenseite und im Extremfall zur Schimmelbildung. Um all dies zu vermeiden und in unkritischen Bereichen zu halten, können wir mit einer Wärmebrückenberechnung in den Griff bekommen. Im Bereich der Planung energieeffizienter Gebäude können durch eine solche Wärmebrückenbilanzierung erhebliche Baukosten an anderer Stelle eingespart werden. Dies vor allem bei sich wiederholenden Ausführungsdetails.
FEUCHTE
Feuchtetechnische Berechnungen sind vor allen Dingen erforderlich um die Ursache von Bauschäden zu ergründen bzw. diese vorab zu vermeiden. Hierzu bieten wir moderne instationäre Berechnungsverfahren an, mit denen man die komplizierten technischen Vorgänge von Durchfeuchtung und Wiederaustrocknung realitätsnah simulieren kann.
LÜFTUNGSKONZEPTE
Beim heutigen Bauen und Sanieren wird eine immer luftdichtere Bauweise vorgeschrieben und auch umgesetzt. Dennoch muss der hygienisch erforderliche Mindestluftwechsel eingehalten werden. Hierzu ist ein Lüftungskonzept erforderlich, das aufzeigt wie dies technisch richtig und wirtschaftlich sinnvoll umgesetzt werden kann. Sei es mit Lüftungselementen in Fenstern und Wänden oder dem Einbau von zentralen oder dezentralen Lüftungsanlagen mit oder ohne Wärmerückgewinnung.
THERMOGRAFIE
Mit der Thermografie kann man Wärmebrücken an Gebäuden sichtbar machen und so die bauliche Qualität sowohl in der energetischen Sanierung als auch im Neubau kontrollieren. Aber auch bei der Schadenssuche von Luftundichtigleiten, beim Luftdichtheitstest und bei der Leckagesuche als Ursache von Wasserschäden ist die Thermografie nicht mehr wegzudenken.